1. Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung gilt für die Seminarangebote von CorConsult energie, die mit einer Prüfung abschließen.
2. Prüfung
Um das Zertifikat als Leistungsnachweis für die angestrebte Weiterbildung zu erhalten, müssen die Teilnehmenden ihren Kenntnisstand in einer Prüfung nachweisen. Die Prüfungsdauer variiert je nach belegtem Weiterbildungsseminar und beträgt zwischen 30 und 120 Minuten.
Die Prüfung erfolgt im Ankreuzverfahren und umfasst Single-Choice-, Multiple-Choice- und Zuordnungsfragen sowie Rechenaufgaben, die von den Teilnehmenden bearbeitet werden.
3. Umfang der Prüfung
Die Prüfungen erstrecken sich in ihrem Umfang auf den im Seminar behandelten Unterrichtsstoff. Sie können auch selbständige Problemlösungen fordern, die aus den Inhalten der Seminare ableitbar sind.
Die Anzahl der Prüfungsfragen richtet sich nach dem angestrebten Weiterbildungsabschluss und variiert in einem Rahmen von 14 bis 50 Fragen, in Abhängigkeit zu den Lehrinhalten sowie den zu erwerbenden Kompetenzen. Damit wird sichergestellt, dass der Umfang der Prüfung den Anforderungen des jeweiligen Abschlusses angemessen ist und die erworbenen Kenntnisse umfassend geprüft werden können.
4. Bewertung von Prüfungsleistungen
Prüfungsfragen bestehen aus Single-Choice-, Multiple-Choice- und Zuordnungsfragen sowie Rechenaufgaben.
Single-Choice-Fragen haben nur eine richtige Antwort, hier muss die richtige Antwort ausgewählt werden, damit die Frage als korrekt beantwortet gilt und die Punktzahl – in der Regel einen Punkt – vergeben wird.
Multiple-Choice-Fragen werden derart eingesetzt, dass ein Teilpunkte-Wert TP aus dem Verhältnis der zu vergebenden maximalen Punktzahl P für die Aufgabe – in der Regel ein Punkt – und der Anzahl der korrekten Antworten N ermittelt wird: TP = P/N. Eine ausgewählte korrekte Antwort bringt +TP Teilpunkte, jede ausgewählte falsche Antwort bringt -TP Teilpunkte. Die so erworbenen Teilpunkte werden vorzeichenbeachtend addiert und liefern die abschließende Punktzahl für diese Aufgabe. Diese kann jedoch nicht negativ sein, es werden also mindesten 0 Punkte erreicht.
Bei Zuordnungsfragen müssen alle getroffenen Zuordnungen richtig sein, damit die Frage als korrekt beantwortet gilt und die Punktzahl – in der Regel einen Punkt – vergeben wird.
Bei Rechenaufgaben muss die richtige Lösungszahl eingegeben werden, damit die Frage als korrekt beantwortet gilt und die Punktzahl – in der Regel einen Punkt – vergeben wird.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der möglichen Punkte erreicht werden.
5. Ziel und Zweck der Prüfung
Die Prüfung hat das Ziel, den Leistungsstand der Prüflinge sowie den Grad des Kompetenzerwerbs unter einheitlichen Bedingungen festzustellen. Dabei sollen die Prüflinge nachweisen, dass sie die im Rahmen des Lernprozesses vermittelten Methoden und Fachkenntnisse erfolgreich erworben haben. Zudem wird geprüft, ob sie in der Lage sind, dieses Wissen praxisbezogen anzuwenden, um so ihre Fähigkeit zur Lösung realitätsnaher Aufgabenstellungen zu demonstrieren.
6. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Zulassung zur Prüfung ist, dass die Identität der Teilnehmenden eindeutig festgestellt werden kann. Dies geschieht, indem während der Prüfung die Webcam eingeschaltet ist und ein Ausweisdokument vorgezeigt wird.
7. Prüfungstermin
Die Prüfungen finden in der Regel am letzten oder vorletzten Tag der jeweiligen Weiterbildung statt. Die konkreten Termine sind in der Seminarbeschreibung auf der Webseite, in der Buchungsbestätigung sowie im Kursraum im Lernmanagementsystem Moodle aufgeführt.
8. Durchführung der Prüfungen
Teilnehmende absolvieren ihre Abschlussprüfung unter Aufsicht im Lernmanagementsystem Moodle. Bevor die Prüfung in Moodle freigeschaltet wird, treffen sich alle Teilnehmenden mit dem verantwortlichen Seminarleiter, der den Teilnehmenden bis zum Seminarbeginn genannt wird, im regulären Online-Kursraum (Webmeeting-Raum von Big Blue Button). Nach dem Einschalten der Webcam durch die Teilnehmenden und der Feststellung der Identität (siehe § 6) wird die Prüfung in Moodle freigeschaltet.
Die Prüfung lässt sich nur dann starten, wenn die Teilnehmer den Safe Exam Browser aktivieren. Dieses Programm verwandelt den Computer in eine sichere Arbeitsumgebung und blockiert den Zugriff auf andere Programme, Websites und Systemfunktionen. Die Teilnehmenden werden mehrfach vor und während der Seminare auf die Notwendigkeit der Installation dieses Programms aufmerksam gemacht und in Moodle steht eine Möglichkeit zur Verfügung, die Funktion dieses Programms vor der Abschlussprüfung zu testen.
Online-Prüfungen unter Video-Aufsicht sind mit dem Ziel verbunden, die Prüfungsteilnahme von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus zu ermöglichen und gleichzeitig Prüfungsgerechtigkeit durch Einschränkung der Betrugsmöglichkeiten zu wahren. Die Verwaltung (Erstellung, Bearbeitung und Auswertung) der Prüfung erfolgt über das Moodle-System von CorConsult energie.
Für die Durchführung der Prüfung benötigt der Teilnehmende einen PC oder Laptop oder Tablet mit Internetanschluss.
Die Überwachung wird vom verantwortlichen Seminarleiter durchgeführt und erfolgt in Echtzeit, ohne dass das Videobild oder der Bildschirm aufgezeichnet werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine faire Prüfungsdurchführung zu gewährleisten und mögliche Betrugsversuche zu erkennen. Solche Betrugs – oder Täuschungsversuche werden so geahndet, dass die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet wird.
Der Ablauf der Online-Prüfungen wird den Teilnehmenden zu Seminarbeginn sowie während der Prüfung im Webmeeting-Raum kommuniziert.
9. Zugelassene Hilfsmittel
Für die Bearbeitung mathematischer Aufgaben während der Prüfung ist die Nutzung eines nicht-programmierbaren und nicht kommunikationsfähigen Taschenrechners erlaubt. Des Weiteren sind grundsätzlich Stifte und leere Notizzettel erlaubt.
10. Wiederholungsprüfungen
Die Wahrnehmung eines zweiten Prüfungstermins ist nur dann möglich, wenn die vorausgegangene Prüfung nicht bestanden wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens nach zwei Wochen möglich.
11. Versäumnisfolgen
Die Prüfung kann unter folgenden Bedingungen wiederholt werden:
– Der Prüfling erscheint verspätet zur Prüfung.
– Der Prüfling nimmt aus persönlichen Gründen oder aufgrund von Krankheit nicht an der Prüfung teil.
Ein Ersatztermin für die versäumte Prüfung muss in Abstimmung mit dem verantwortlichen Seminarleiter festgelegt werden.
12. Bekanntgabe und Verbindlichkeit der Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung kann von den Teilnehmenden vor bzw. während der Seminare auf der Webseite eingesehen werden.
Sie ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit Bestandteil des Vertrags über die Schulung.