Die KfW-Bank hat die Zinskonditionen für zentrale Förderprogramme im Bereich Wohnen, Sanierung und energieeffizientes Bauen erneut gesenkt und setzt damit ein wirksames Signal für Eigentümer/innen und Bauherren, die energetische Maßnahmen oder Neubauvorhaben planen und sich diesbezüglich beraten lassen wollen.
Zu den Bausteinen der Wohnraumförderung zählen unter anderem der BEG-Wohngebäudekredit (261), der Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit (358/359), das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) sowie das Wohneigentumsprogramm (124). Ebenso wurden die Konditionen für das WEF-Programm „Wohneigentum für Familien“ (300), den klimafreundlichen Neubau (KFN/KNN, 297/298) und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens verbessert.
Die Zinssenkungen machen Förderkredite der KfW nochmals attraktiver besonders in Zeiten hoher Bau- und Finanzierungskosten. Eigentümer/innen können so zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen oder altersgerechte Umbaumöglichkeiten nutzen und gleichzeitig von Tilgungszuschüssen profitieren. Energieberater/innen haben noch ehr gute Argumente und können verbunden mit dem aktuellen Fachwissen attraktive Beratungspakete schnüren.
Auch unabhängig von der aktuellen Zinssenkung gelten folgende Förderungen:
- Tilgungszuschüsse bis zu 45 % bei energetischer Sanierung abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
- Bis zu 150 000 € Kredit je Wohneinheit für Sanierungen oder Neubau.
- Energieeffizienzexperten müssen in der Regel eingebunden werden, um den optimalen Förderstandard zu erreichen.
Diese Rahmenbedingungen stehen weiterhin im Zentrum der Förderung und machen sie zusammen mit den Zinsbewegungen für Bau- und Modernisierungsvorhaben interessant.
Weitere Informationen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren