Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bringt deutliche Änderungen für Energieausweise mit sich. Sie muss bis spätestens 29. Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden. Das klingt nach einem klaren Datum, doch die Realität ist komplizierter:
Der Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll bis Ostern im Kabinett beschlossen werden; das Inkrafttreten ist zum 1. Juli 2026 geplant. Ob Deutschland die EU-Frist einhält, ist also offen. Was dagegen feststeht: Die Anforderungen kommen ob mit oder ohne pünktliche nationale Umsetzung.
Was sich konkret ändert
Energieausweise werden künftig nicht nur beim Verkauf oder bei der Neuvermietung vorgeschrieben sein, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, nach größeren Renovierungen sowie für zahlreiche öffentliche Gebäude. Zudem fordern Banken den Energieausweis inzwischen regelmäßig im Rahmen der Kreditprüfung an. Häufig wird zusätzlich nach einem Sanierungsfahrplan oder dem angestrebten Effizienzhaus-Standard gefragt.
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) führt zu:
- strengeren Effizienzmaßstäben
- einer neuen Klassensystematik (A–G)
- Referenzwerten basierend auf dem schlechtesten Gebäudebestand (Klasse „G“ für die unteren 15 %)
Das führt zwangsläufig dazu, dass:
- Gebäude anders eingestuft werden, weil die Skala neu „kalibriert“ wird – obwohl sich an den Gebäuden selbst nichts geändert hat;
- alte Vergleichswerte nicht mehr gelten.
Der in der Richtlinie beschriebene ergänzende Renovierungspass soll den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes abbilden und schrittweise Maßnahmen bis hin zu einem Nullemissionsgebäude aufzeigen, inklusive Informationen zu Energieeinsparungen, CO₂-Minderungen, Kosten und möglichen Förderungen. Vermutlich wird der in Deutschland bereits etablierte individuelle Sanierungsfahrplan – möglicherweise nach einigen notwendigen Anpassungen – die Rolle dieses Renovierungspasses übernehmen.
Auch der neue Energieausweis bzw. Renovierungspass ist ein essentielles Thema, bei dem qualifizierte Energieberater/innen benötigt werden, die auf dem jeweils aktuellen Stand sind. Alle Neuerungen sind selbstverständlich Inhalt unserer jeweiligen thematisch relevanten Weiterbildungen.
Eine ganzheitliche Energieberatung hilft, Modernisierungsschritte sinnvoll zu planen und langfristige Investitionsentscheidungen vorzubereiten.