Seit diesem Monat ist es so weit: Im TPN, dem Formular zum Technischen Projektnachweis, müssen Energieeffizienz und CO₂-Einsparung verpflichtend ausgewiesen werden. Grundlage ist Art. 17 der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie mit dem Ziel, bessere Daten und mehr Transparenz über die Wirkung der BEG-Förderung zu erlangen. Die Angaben sind auf Vorhaben begrenzt, in denen ein Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gewährt wurde und sind grundsätzlich der dem iSFP zugrundeliegenden Bilanzierung zu entnehmen.
Dabei geht es um mehr als „ein bisschen mehr Dokumentation“ für Energieberater/innen:
- Daten müssen aus dem iSFP stammen – alternative Lösungen entfallen.
- Abweichungen zwischen Planung und Umsetzung müssen sauber nachgeführt werden.
- Bilanzierungssoftware wird zur Pflichtschnittstelle.
Gleichzeitig gibt es auch pragmatische Lösungen:
✔ Kein neuer iSFP notwendig – Aktualisierung reicht
✔ Alte Verfahren (z. B. DIN 4108-6/4701-10/12) bleiben zulässig
✔ Befreiung möglich, wenn keine iSFP-Daten zugänglich sind (mit Begründung)
Die Anforderungen sind fachlich sinnvoll, aber nur dann handhabbar, wenn Prozesse sitzen. Wir bereiten Energieberater/innen gezielt auf die Anforderungen zur Eintragung in die EEE-Liste gemäß den vorgegebenen Kriterien und Richtlinien des Weiterbildungskatalogs der dena vor.
Wichtig: Im Fall von Verstößen behalten BMWE und BAFA sich vor, eine nachträgliche Datenerhebung für alle eingereichten TPN seit dem 07.04.2026 zu verlangen. Gegebenenfalls erfolgt eine Mitteilung über eine Pflichtverletzung des EEE an die Expertenliste.