Kabinett beschließt EEG-Novelle: Neue Regeln für Förderung und Netzanschluss kommen

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und das dazugehörige Netzanschlusspaket beschlossen – wir haben bereits berichtet und nehmen die Neuerungen auch in unserem Zusatzkurshttps://energieberatungsseminare.de/product-category/energieberatung_aktuell/ auf.

Damit hat die Bundesregierung die geplante Neuordnung der Förderung von Wind- und Solarenergie offiziell auf den parlamentarischen Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzentwürfen noch zustimmen. Zudem ist für Teile der Förderung eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich.

Die Bundesregierung hält am Ziel fest, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Der Ausbau soll künftig jedoch stärker an den verfügbaren Netzkapazitäten und am tatsächlichen Strombedarf ausgerichtet werden. Das politische Leitbild lautet: mehr Systemdienlichkeit, geringere Förderkosten und eine bessere Abstimmung von Anlagen- und Netzausbau.

Für Energieberaterinnen und Energieberater gewinnt damit eine differenzierte Wirtschaftlichkeitsberechnung weiter an Bedeutung.

Mit dem Kabinettsbeschluss stehen die Eckpunkte fest. Änderungen im parlamentarischen Verfahren bleiben dennoch möglich.

 

Schreiben Sie einen Kommentar