AGB CorConsult energie

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen ausschließlich die Schulungsangebote von CorConsult energie.

 

2. Anmeldung

2.a. Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung der CorConsult energie erfolgt verbindlich durch entsprechende Buchung, konkret das Anklicken von „Zahlungspflichtig buchen“ auf unserer Webseite (https://www.corconsult-energie.de). 

2.b. Der Vertrag zur Buchung kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn die CorConsult energie die Buchung schriftlich bestätigt hat. 

2.b. Hinsichtlich der maximalen Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidend. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die mögliche Teilnehmeranzahl einer Veranstaltung, so wird eine Warteliste eingerichtet.

2.d. Mit der Bestätigung informiert die CorConsult energie falls notwendig die Teilnehmenden über die Aufnahme auf die Warteliste.

 

3. Widerrufsrecht

3.1 Privatkunden können innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags kostenfrei von diesem zurücktreten. Zur Ausübung des Widerrufsrechts senden Sie eine eindeutige Erklärung per E-Mail an service@corconsult-energie.de oder per Post an CorConsult energie, Grevenhauser Weg 65, 40882 Ratingen. 

3.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Seminar vor Ende der 14-tägigen Widerrufspflicht beginnt.

 

4. Kursinhalte/Schulungsunterlagen/Urheberrechte

4.a. Sämtliche Schulungsunterlagen sind geistiges Eigentum der CorConsult energie oder ihrer Referent/innen und urheberrechtlich geschützt. Der CorConsult energie oder ihren Referent/innen verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. 

4.b. Die Benutzung der Zugangsdaten und der Lehrmaterialien ist nur den Teilnehmenden im Rahmen des gebuchten Seminars gestattet. Jede Nutzung für andere Zwecke und/oder die Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Zugangsinformationen vertraulich zu behandeln und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. 

4.c. Die Teilnehmenden sind ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der CorConsult energie insbesondere nicht berechtigt, den Zugang weiterzuveräußern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder sonst unentgeltlich Dritten zugänglich zu machen und die Zugangsinformationen – intern oder extern – weiterzugeben, so dass eine Parallelnutzung möglich würde.

4.d. Bei den Webmeetings sind Aufzeichnungen nicht gestattet.

 

5. Gewährleistung/Änderungsvorbehalt

5.a. Alle Veranstaltungen der CorConsult energie werden sorgfältig vorbereitet und organisiert. Die CorConsult energie übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

5.b. Die CorConsult energie behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Im Bedarfsfall ist die CorConsult energie berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referent/innen durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

5.c. Bei Webmeetings sind die Teilnehmenden für ihre technischen Voraussetzungen vor Ort eigenverantwortlich.

 

6. Seminargebühren

6.a. Die Höhe der anfallenden Gebühren für Veranstaltungen der CorConsult energie ergibt sich aus dem Seminarprogramm. Sie enthalten neben den Kosten für die zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen auch die Kosten für die erforderliche Lernplattform.

6.b. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Die Schulungen sind gemäß §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.

 

7. Zahlungsbedingungen

7.a. Über die Seminargebühren stellt die CorConsult energie Rechnungen, die innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer sowie der in der Rechnung angegebenen Bankverbindung auszugleichen sind.

7.b. Die Seminargebühr ist in jedem Fall bis zum Veranstaltungsbeginn fällig, auch wenn dies einen kürzeren Fälligkeitszeitraum als unter 7.a beschrieben bedeutet.

7.c. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die CorConsult energie zulässig.

7.d. Es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Im Falle einer Ratenzahlung gelten die schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die offenen Seminargebühren sind sofort fällig.

 

8. Rücktritt/Ausschluss/Absage von Veranstaltungen

8.a. Muss ein Teilnehmender beispielsweise wegen Krankheit die Teilnahme an einer Veranstaltung absagen, so ist er berechtigt einen Ersatzteilnehmenden zu benennen.

8.b. Die CorConsult energie behält sich vor, Teilnehmende von einer Veranstaltung auszuschließen, sofern der betroffene Teilnehmende das Zahlungsziel nach Ziffer 7 um mehr als sieben Kalendertage überschritten hat bzw. zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung der Seminargebühren nicht nachweislich durchgeführt wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung der Seminargebühr gemäß Abschnitt 7 sowie etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

8.c. Die CorConsult energie behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, für die eine Mindestzahl von fünf Teilnehmenden nicht erreicht ist. Die CorConsult energie wird die Teilnehmenden davon spätestens fünf Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich (per E-Mail oder Post) oder telefonisch benachrichtigen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden zurückerstattet. Eine darüberhinausgehende Haftung der CorConsult energie ist ausgeschlossen.

8.d. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/r Referenten/in, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.

 

9. Stornogebühren

9.a. Im Falle eines Rücktritts ohne Nennung eines Ersatzteilnehmenden oder eines Ausschlusses beziffern sich die Stornokosten wie folgt:

– Bei Rücktritt mehr als 28 Tage vor Kursbeginn wird keine Stornogebühr erhoben.

– Bei Rücktritt von 28 bis 15 Tagen vor Kursbeginn werden 30% der Kursgebühr erhoben.

– Bei Rücktritt/Ausschluss von 14 bis 7 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr erhoben.

– Bei späterer Abmeldung oder Ausschluss bzw. bei Rücktritt nach Beginn der Veranstaltung oder Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr fällig.

9.b. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

 

10. Haftung

10.a. Die CorConsult energie haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens.

10.b. Bei Webmeetings übernimmt die CorConsult energie bei Ausfall der technischen Voraussetzungen bei Teilnehmenden vor Ort keine Haftung.

 

11. Prüfungen / Zertifikate

11.a. In allen angebotenen Schulungsveranstaltungen erhalten die Teilnehmenden ein Abschlusszertifikat über ihre Teilnahme.

11.b. Die angebotenen Vertiefungsmodule (WG 40 UE und NWG 80 UE) enden mit einer Prüfung, die auch die Inhalte des Basismoduls 80 UE beinhaltet. Im Fall des Nichtbestehens der Prüfung ist eine zweimalige Nachprüfung ohne erneute Buchung des Moduls möglich. Für die erste Nachprüfung wird keine zusätzliche Prüfungsgebühr erhoben, für die zweite Nachprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 € zu entrichten. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung über die bestandene Prüfung.

 

12. Speicherung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Auftragserfüllung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus der Buchung rechtmäßig. Teilnehmende stimmen daher mit Absenden der Buchung der elektronischen Speicherung der Anmeldedaten für die Abwicklung des Vertrags zu.

 

13. Geltung der Bedingungen der CorConsult energie

Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende die Geschäftsbedingungen der CorConsult energie an. Etwaigen Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Vertragsbedingungen des Teilnehmenden wird hiermit widersprochen.

 

14. Schriftform

Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen mit der CorConsult energie bedürfen der Schriftform.

 

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Ratingen.