Beschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit gestern politisch auf dem Weg: Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen, nun geht er in die parlamentarische Beratung. Ein Inkrafttreten ist zum 01.11.2026 geplant.

Für Eigentümerinnen, Eigentümer und Fachbetriebe ist vor allem ein Punkt entscheidend: Die Förderung soll bleiben.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird die bisherige 65-Prozent-Regel zwar technologieoffener gefasst. Eigentümer sollen künftig mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik bekommen. Gleichzeitig bleibt das Ziel klar: Gebäude müssen Schritt für Schritt klimafreundlicher werden. Die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude soll nach Angaben der Bundesregierung fortgeführt werden; auch der Geschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch ist bis 2028 weiterhin ein wichtiger Faktor.

Für die Praxis bedeutet das eher mehr Beratungsbedarf. Wer heute saniert, muss – je nachdem ob es sich um den Bereich der Wohngebäude (WG) oder der Nichtwohngebäude (NWG) handelt, Förderlogik, technische Optionen, künftige Brennstoffanforderungen, kommunale Wärmeplanung, Wirtschaftlichkeit und langfristige Betriebskosten zusammendenken.

Mehr Technologieoffenheit klingt einfacher, macht Entscheidungen aber nicht automatisch leichter.

Genau deshalb werden qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater noch wichtiger.

Sie übersetzen politische Regelungen in tragfähige Sanierungsstrategien, prüfen Fördermöglichkeiten und helfen, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Gerade in einer Phase, in der Gesetze angepasst, Förderungen verstetigt und Anforderungen neu sortiert werden, braucht es Fachleute, die nicht nur Formulare ausfüllen, sondern Orientierung geben.

Für alle, die sich in diesem Bereich weiterbilden möchten, ist jetzt ein guter Zeitpunkt. Der Markt braucht Beratungskompetenz und zwar mehr denn je.

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