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Energieberater werden: Der Weg zum eingetragenen Energieeffizienz-Experten

Sie wollen für Ihre Kunden KfW- und BAFA-Förderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) abwickeln? Dann müssen Sie sich in die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) eintragen lassen. Leider sind die dafür notwendigen Regelungen recht umfangreich und komplex – auf dieser Seite haben wir Ihnen die wesentlichen Informationen zusammengestellt.

Der folgende Wegweiser zeigt Ihnen im Überblick, welche Seminare Sie belegen müssen, um die entsprechenden Berechtigungen für WOHNGEBÄUDE in der Energieeffizienz-Expertenliste zu erlangen (zum Vergrößern anklicken).

Der folgende Wegweiser wiederum zeigt Ihnen im Überblick, welche Seminare Sie belegen müssen, um die entsprechenden Berechtigungen für NICHTWOHNGEBÄUDE in der Energieeffizienz-Expertenliste zu erlangen (zum Vergrößern anklicken).

Die folgende Zusammenfassung ist eine verkürzte Darstellung der Detailregelungen des dena-Regelhefts – verbindlich sind letztlich nur die Angaben im Regelheft.

Grundsätzlich kann man hinsichtlich der Qualifikation die folgenden Personengruppen unterscheiden:

  1. Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik erworben haben
  2. Personen, die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet erworben haben
  3. Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerhandwerk die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Buchstabe a einen Meistertitel erworben haben oder auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der oben genannten Bereiche ohne Meistertitel selbständig auszuüben
  4. Industriemeister/innen
  5. Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker/innen
  6. Personen, die in keine der Gruppen a) bis e) fallen

Hinweis zur Personengruppe f): Für diese Gruppe gab es bis vor einigen Jahren noch keine Möglichkeit, sich in die Energieeffizienz-Expertenliste eintragen zu lassen. Inzwischen gibt es jedoch den Weiterbildungspfad „Qualifikationsprüfung“, der mit einigen Sonderregelungen gegenüber den Gruppen a) bis e) verbunden ist – insbesondere der Teilnahme an einer zentral organisierten Abschlussprüfung. Diese und weitere diesbezügliche Regelungen sind auf der Webseite des BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – im Detail beschrieben.

Für die Personengruppen b), d) und e) sind gewisse Nachweise zu erbringen, ohne die möglicherweise ebenfalls eine Eingruppierung in den Pfad der Qualifikationsprüfung erfolgt. Diese Nachweise sind in einem entsprechenden Dokument zur Grundqualifikation der dena beschrieben. 

Die Basis für alle Eintragungen in die Energieeffizienz-Expertenliste bildet das Basismodul. Dieses gibt es in zwei Varianten: mit 80 UE (Unterrichtseinheiten) und mit 160 UE. Die Personengruppen a) sowie b) mit positivem Nachweis belegen das Basismodul mit 80 UE, die Personengruppen c) bis f) das Basismodul mit 160 UE.

Nach Abschluss des Basismoduls haben Sie die Wahl, ob Sie sich für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude qualifizieren wollen. Selbstverständlich können Sie wie die meisten Energieeffizienz-Experten auch beides machen – parallel oder hintereinander. Hierbei ist jedoch für die Teilnehmer der Qualifikationsprüfung zu beachten, dass sie mindestens drei Jahren nachweislicher Berufserfahrung im Anschluss an die Wohngebäude-Prüfung vorweisen müssen, bevor sie die Prüfung für Nichtwohngebäude absolvieren dürfen.

Für Wohngebäude ist von allen Gruppen das Vertiefungsmodul Wohngebäude mit 40 UE zu belegen, für Nichtwohngebäude das Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude mit 80 UE. Am Ende dieser Vertiefungsmodule steht eine Abschlussprüfung, die sowohl die Inhalte des Basismoduls als auch des jeweiligen Vertiefungsmoduls umfasst.

Im Anschluss sind die Absolventen in allen Fällen berechtigt, sich für folgende Kategorien in die Energieeffizienz-Expertenliste einzutragen:

und / oder

Möchten Sie auch die Förderung neu zu errichtender Gebäude begleiten, dann müssen Sie die Zusatzschulung „Klimafreundlicher Neubau“ mit 12 UE (für Nichtwohngebäude) bzw. 10 UE (für Wohngebäude) belegen. Dabei gilt, dass das Seminar für Nichtwohngebäude das Seminar für Wohngebäude mit abdeckt. Die Seminare schließen mit einer Prüfung ab, die die Inhalte der Zusatzschulung umfasst. Im Anschluss können Sie Ihre Eintragung im Bereich Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude um die folgende Kategorie erweitern:

Hierdurch werden mehrere KfW-Programme im Bereich neu zu errichtender Gebäude zugänglich, beispielsweise Klimafreundlicher Neubau (Programme 297/298/299), Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296/596) und Wohneigentum für Familien (300).

Im Bereich der Nichtwohngebäude gibt es noch eine weitere Ergänzungsmöglichkeit: Falls Sie Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen möchten, reicht nach Abschluss des Vertiefungsmoduls Nichtwohngebäude eine Zusatzschulung mit 16 UE aus, damit Sie sich beim BAFA als entsprechender Auditor registrieren lassen können. Beachten Sie jedoch, dass es hier zusätzliche Bedingungen bezüglich praktischer Erfahrung gibt. Details finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Beachten Sie bitte, dass Denkmäler in der Energieeffizienz-Expertenliste separate Kategorien darstellen, für die separate Seminare existieren.

Die Basis: das dena-Regelheft

Das Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA / KfW) der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) bildet die Grundlage für die Eintragung in die EEE-Liste und beschreibt die entsprechenden Voraussetzungen dafür.

Alle unsere Seminare basieren auf diesem Regelheft und werden natürlich von der dena anerkannt! Sie finden dementsprechend alle unsere Seminare auch im Fortbildungskalender der dena aufgeführt.

Die Seminarinhalte decken die Inhalte ab, die nach den Anlage 1 und 2 des Regelhefts gefordert sind. Sie finden die jeweiligen Inhalte in den einzelnen Kursbereichen aufgeführt.

Nutzung der Seminare zur Verlängerung Ihrer Eintragung

Unsere Schulungen können nicht nur für die Ersteintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste verwendet werden, sondern auch für die Aufrechterhaltung der Eintragung:

Das Regelheft legt fest, dass die Eintragung jeweils nur drei Jahre gültig ist. Für die Verlängerung der Eintragung müssen rechtzeitig sowohl absolvierte Fortbildungen im Umfang von 24 UE als auch praktische Tätigkeiten als Energieeffizienz-Experte nachgewiesen werden. Es gibt jedoch teilweise auch die Möglichkeit, die praktischen Tätigkeiten durch zusätzliche 32 UE Fortbildungen zu ersetzen.

Sie finden in unserem Seminarangebot bei jedem Seminar angegeben, wie viele Weiterbildungspunkte Sie sich nach Abschluss des Seminars für welche Eintragungskategorie einmalig anrechnen lassen können.

Sie können also neben unseren allgemeinen Fortbildungsseminaren auch Seminare, die vornehmlich für die Ersteintragung in die EEE-Liste vorgesehen sind (Basismodul, Vertiefungsmodule etc.) für die Verlängerung Ihrer Listung einsetzen. Wichtig ist jedoch auch hier, dass jedes absolvierte Seminar nur einmal eingesetzt werden darf – wenn Sie ein solches Seminar also bereits für die Ersteintragung verwendet haben, müssten Sie es noch einmal belegen, um es auch für eine Verlängerung in der gleichen Kategorie einsetzen zu können.

Die Detailregelungen zur Aufrechterhaltung Ihrer Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste, die notwendigen Schritte für die Verlängerung sowie die Übersicht über die notwendigen Weiterbildungspunkte finden Sie im dena-Regelheft.

Nutzung der Seminare für Fortbildungspunkte der Architektenkammer

Unsere Energieberaterseminare bringen auch Fortbildungspunkte bei den Architektenkammern. Wir beantragen für alle unsere Seminare bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung und bekommen diese auch regelmäßig zuerkannt.

Bei den einzelnen Seminaren in unserem Seminarangebot finden Sie jeweils eine Angabe, wie viele Fortbildungspunkte die AK dem Seminar zuspricht (oder ob der Genehmigungsprozess noch in Bearbeitung ist).

Alle anderen Architektenkammern sollten die Anerkennung durch die Architektenkammer NRW akzeptieren und übernehmen – fragen Sie aber im Zweifelsfall gerne bei der AK Ihres Bundeslands nach.

FAQ

A. Zur EEE-Liste der dena

Ja, alle Seminare werden von der dena anerkannt und können von Ihnen genutzt werden, um die Aufnahme in die EEE-Liste zu beantragen.

Dies machen jedes Jahr weit über 100 Absolventen und Absolventinnen unserer Schulungen.

Auch für eine Verlängerung Ihres EEE-Listeneintrags können Sie unsere Seminare verwenden. Sie finden die anrechenbaren Unterrichtseinheiten bei den jeweiligen Schulungsinformationen in unserem Seminarangebot. Kommen Sie bei Fragen hierzu gerne auf uns zu.

Für die Eintragung in die EEE-Liste existieren sowohl Anforderungen an Ihre Ausbildung („Grundqualifikation“) als auch an die Weiterbildung („Zusatzqualifikation“).

Die Anforderungen an die Weiterbildung werden durch unsere Seminare (Basismodul plus mindestens ein Vertiefungsmodul), deren erfolgreichen Abschluss wir Ihnen dann natürlich nach bestandener Abschlussprüfung bestätigen, erfüllt.

Informationen zu den Anforderungen an Ihre Ausbildung finden Sie im Bereich Hintergrundwissen unserer Webseite.

Das Regelheft der dena unterscheidet Personen mit Hochschulabschluss und Personen ohne Hochschulabschluss.

Der Grundsatz lautet: Mit Hochschulabschluss wird das Basismodul mit 80 UE benötigt, ohne Hochschulabschluss das Basismodul mit 160 UE.

Bitte beachten Sie jedoch, dass in beiden Fällen zusätzliche Anforderungen im Regelheft beschrieben werden, sowohl an die Art des Hochschulabschlusses (akzeptierte Studiengänge) als auch an die Ausbildung ohne Hochschulabschluss (z.B. Meistertitel). Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Bereich Hintergrundwissen unserer Webseite.

Im Regelheft der dena wird zu diesem Thema auf §88 des Gebäudeenergiegesetzes verwiesen. Dort sind die akzeptierten Studiengänge aufgelistet: Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau und Elektrotechnik. 

Aber auch Studiengänge in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem Gebiet der vorgenannten Studiengänge werden oftmals akzeptiert. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Bereich Hintergrundwissen unserer Webseite.

Es müssen keinerlei Unterlagen eingereicht werden und es gibt auch keinerlei Voraussetzungen für die Teilnahme an unseren Seminaren.

Nachweise zur Ausbildung bzw. zum Studium müssen jedoch von Ihnen (nach Abschluss unserer Schulungen) zur Eintragung in die EEE-Liste bei der dena eingereicht werden.

Das Regelheft der dena stellt Anforderungen an die Ausbildung („Grundqualifikation“) — sei es ein Hochschulabschluss oder eine betriebliche Ausbildung. Personen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, konnten bislang keinen Eintrag in der EEE-Liste erlangen.

Die Qualifikationsprüfung stellt jedoch seit einiger Zeit einen alternativen Qualifizierungspfad für genau diesen Personenkreis dar. In diesem Fall starten Sie mit dem Basismodul mit 160 Unterrichtseinheiten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Bereich Hintergrundwissen unserer Webseite.

Die Dauer der Energieberater-Ausbildung liegt in der Regel zwischen zwei und drei Monaten. Die Dauer hängt ab von:

  • Den konkreten Seminarterminen – diese finden Sie in unserem Seminarangebot für jede Schulung aufgeführt
  • Ihrer Seminarauswahl: Vertiefungsmodul Wohngebäude und / oder Nichtwohngebäude? Mit oder ohne Zusatzschulung KFN? etc.
Zu diesem Thema finden Sie ausführliche Informationen im Bereich Hintergrundwissen unserer Webseite.

B. Zu den Modulen

Ja, alle Veranstaltungen einschließlich der Prüfungen sind online. Es gibt keine Notwendigkeit, für Präsenztermine irgendwohin zu fahren.

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten 1-2 Wochen vor dem jeweiligen Beginn des Seminars eine Willkommens-E-Mail mit den Zugangsdaten zu unserem Lernmanagementsystem Moodle.

In Moodle finden Sie die Schulungsunterlagen und alle weiteren relevanten Informationen rund um das von Ihnen gebuchte Seminar.

Wir arbeiten mit den Softwareprodukten von Hottgenroth, beispielsweise den Programmen

  • Energieberater
  • PSI-Therm
  • ECO-CAD bzw. ECO-Pass

In unserer Übersicht der technischen Voraussetzungen & Software finden Sie detailliertere Informationen hierzu.

Für das Basismodul – egal ob mit 80 UE oder 160 UE – wird ein solcher Zugang nicht unbedingt benötigt. Unsere Trainer zeigen den Teilnehmern im Webmeeting den Umgang mit entsprechender Software und wir stellen hierzu auch Lernvideos bereit. Natürlich spricht nichts dagegen, sich bereits eine (Schulungs-)Lizenz zu beschaffen. Für die Vertiefungsmodule WG und NWG sowie für das KFN-Modul wird auf jeden Fall ein Zugang zu einer entsprechenden Software benötigt.

Sie können hierfür gerne eine geeignete Software – auch eines anderen Anbieters – einsetzen, für die Sie bereits eine Lizenz besitzen. Ansonsten empfehlen wir, sich eine Schulungslizenz der Firma Hottgenroth zu besorgen, da wir diese Software in den Schulungen einsetzen:

Schüler-Paket ETU-Planer Gold für 90 Tage oder 12 Monate

Einen Gesamtüberblick über die in den verschiedenen Seminaren eingesetzte bzw. benötigte Software finden Sie in unserer Übersicht der technischen Voraussetzungen & Software.

Ja, dies ist in der Regel der Fall. Zu diesem Thema finden Sie ausführliche Informationen im Bereich Hintergrundwissen unserer Webseite.

Hierzu finden Sie einen Überblick für die verschiedenen Seminare in unserer Übersicht der technischen Voraussetzungen & Software.

C. Zur Prüfung

Das Basismodul endet NICHT mit einer Prüfung, diese findet am Ende des Vertiefungsmoduls (entweder Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) statt und umfasst dann auch die Inhalte des Basismoduls.

Kurze Antwort: Ja

Die Prüfung ist eine schriftliche Online-Prüfung, die in unserem Lernmanagementsystem durchgeführt wird.

Sie besteht im Wesentlichen aus Multiple- und Single-Choice-Fragen, Zuordnungsfragen sowie kleinen Rechenaufgaben.

In den Schulungen wird das Thema Prüfungsablauf detailliert besprochen.

Falls Sie die Prüfung wiederholen wollen, kann dies nach Absprache zeitnah nach der regulären Prüfung geschehen.

Für die einmalige Wiederholung fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Bitte beachten Sie jedoch, dass diese individuelle Prüfungsvereinbarung nur dann möglich ist, falls Sie bei der Prüfung am regulären Prüfungstermin durchgefallen sind.

D. Zur Buchung

Sie können alle angebotenen Seminare problemlos und bequem auf unserer Webseite buchen:

Die Rechnungsstellung erfolgt ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Schulungsbeginn.

Die Rechnungen sind dann zwei Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Wir bieten immer wieder unterschiedliche Rabattaktionen an – Sie finden diese unter anderem in unserer Seminarübersicht beschrieben:

Ja, diese nehmen wir generell gerne an.

Allerdings haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen zum Bildungsscheck, so dass es eventuell vorkommen kann, dass eine Annahme aus einem bestimmten Bundesland doch nicht möglich ist. Bekannt ist dies aktuell beispielsweise für Baden-Württemberg.

Nein, leider nicht. Das entsprechende Zulassungsverfahren ist für einen kleinen Anbieter wie uns zu aufwändig.

Die Modulpreise enthalten:
  • Die Teilnahme an den gemeinsamen Webmeetings
  • Die bereitgestellten ausführlichen Schulungsunterlagen wie Videotutorials / Fachdokumente
  • Alle relevanten Bescheinigungen und weiteren Dokumente nach erfolgreichem Modulabschluss
  • Weitere Unterlagen und Informationen in unserem Lernmanagementsystem
Sowie bei Seminaren mit Prüfung:
  • Die Teilnahme an der Prüfung
  • Die Teilnahme an der Probeprüfung
  • Bei Bedarf die Wiederholungsprüfung

Ja, da die Vertiefungsmodule die Inhalte des Basismoduls erweitern und durch praktische Übungen verfestigen.

Natürlich ist aber auch eine spätere Belegung möglich.

Ja, kontaktieren Sie uns dazu gerne.

Um als Energieberater aktuell zu bleiben, sollten Sie regelmäßig Fachinformationen lesen, an Weiterbildungen teilnehmen und sich mit Kollegen austauschen.

Alle unsere Energieberater-Online-Seminare sind dafür geeignet, um Ihr Wissen aufzufrischen und die Qualifikation für die Energieeffizienz-Expertenliste aufrechtzuerhalten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Bereich Aufrechterhaltung der Eintragung auf unserer Webseite.